Immobilienrecht

Bei ihrem Immobilienerwerb in Italien stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens der Eigentumsübertragung zur Seite.

Wir prüfen Ihre Kaufoption.

Wir gestalten den Vorvertrag unter Beachtung Ihrer individuellen Bedürfnisse.

Wir führen die Sorgfältigkeitsprüfung (due diligence) durch um zu gewährleisten, dass die betreffende Immobilie legal und frei von Belastungen ist.

Auf Anfrage stellen wir Ihnen einen Landvermesser zur Verfügung, der den baulichen Zustand ihrer Immobilie eingehend prüft.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung einer Steueridentifikationsnummer, die für den Immobilienerwerb in Italien erforderlich ist. Diese ermöglicht ebenfalls den Kauf eines Pkws oder Mobiltelefons sowie den Zugang zu Telefon, Wasser, Gas und Strom.

Wir sind Ihnen bei der Eröffnung eines Bankkontos bei einer Bank Ihrer Wahl behilflich.

Wir assistieren Ihnen beim Vertragsschluss vor einem Notar und fertigen die gesetzlich erforderliche Übersetzung des Kaufvertrags für Sie an.

Falls Sie bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht selbst anwesend sein können, besteht die Möglichkeit, dass die De Tullio Law Firm von Ihnen bevollmächtigt in Ihrem Namen handelt.
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Privatrecht

Die De Tullio Law Firm berät Sie bei allen Vertragsabschlüssen, die im täglichen Leben anfallen.

Falls Sie vorhaben Ihre Immobilie zu vermieten, gestalten wir Ihre Mietverträge. Falls Sie im Besitz einer zu restaurierenden Immobilie sind, setzen wir mit den beteiligten Baufirmen detaillierte Verträge auf, um mögliche Konflikte, Fallgruben und versteckte Kosten von vorneherein auszuschliessen.
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Europäisches Recht

Any EU citizen can take up an economic activity in another Member State either as an employed or self-employed person. In this case, he/she will be issued a residence permit by simply presenting an identity document (passport or ID) and proof of employment or self-employment.

If a citizen wants to reside in another Member State without exercising any activity or to study, he/she can do so provided he/she can prove (and in the case of students, declare) that he/she has sufficient financial resources not to become a burden for the host Member State's social assistance system and that he/she is covered by a sickness insurance policy. He/she must also prove that he/she has sufficient financial resources and sickness insurance for each member of his/her family who is entitled to reside with him/her.

Family members, irrespective of their nationality, have the right to accompany and establish themselves with a European citizen who is residing in the territory of another Member State. Family members who enjoy rights under Community law include the spouse, minors (under 21) or dependent children, and dependent descendants, though in the case of students only the spouse and dependent children enjoy this right. If the family members are not EU citizens, they may be required to hold an entry visa by the Member State where they intend to accompany the EU citizen. They shall be granted this visa free of charge and with all facilities by that Member State.

If you feel that you have been discriminated against or that your rights deriving from European Law have been infringed De Tullio Law Firm can provide you with the necessary legal support.

For detailed information on visa’s etc visit the British Embassy website at: http://ukinitaly.fco.gov.uk/en
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Testament und Nachlass

Unabhängig von Ihrem Ursprungsland unterliegt Ihre Immobilie in Italien dem italienischen Erbrecht.

Es wird anempfohlen, sein Testament gemeinsam mit einem qualifizierten Rechtsanwalt zu gestalten um möglichen unerwünschten Folgen aus dem italienischen Rechtsnachfolgegesetz vorzubeugen.

Dieses Rechtsnachfolgegesetz kommt zur Anwendung, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. In einem solchen Fall wird in Italien der Rechtsnachfolger per Gesetz bestimmt (in der Regel der Ehegatte/ die Ehegattin, eheliche Kinder, aussereheliche Kinder und Nachkommen.)

Wenn weder ein Testament noch Erben vorhanden sind, fällt die Erbmasse, die sich in Italien befindet, laut italienischer Gesetzgebung dem Land Italien zu.

Die De Tullio Law Firm assistiert Ihnen bei der Regelung Ihrer Nachfolge in zwei Sprachen (italienisch und englisch), so dass gewährleistet ist, dass Ihr Besitz in Italien auf jene Personen übergeht, die sie als Erben einsetzen.

Ist der Erbfall eingetreten, vertritt Sie die De Tullio Law Firm bei der Annahme des Erbes und einer eventuellen Erbschaftssteuererklärung.
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Prozessführung und Schiedsverfahren

Wir finden Lösungen zu Konflikten rund um Ihre Immobilie in Italien.

Ob es um Unstimmigkeiten mit der beauftragten Baufirma geht, um Vertragsbruch oder um Verzögerungen am Bau Ihrer Immobilie oder ob die erworbene Immobilie im Nachhinein nicht die nötigen Baugenehmigungen aufweist.

Die De Tullio Law Firm ist Ihr zuverlässiger Partner bei Vermittlungsbemühungen, Gerichts-und Schiedsverfahren.
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Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie bei Ihrer Firmengründung in Italien:  

Von der Wahl der Rechtsform bis hin zur Gestaltung der zweisprachigen Gesellschaftsverträge (italienisch und englisch) - wie gesetzlich erforderlich.

Wir assistieren Ihnen bei der notariellen Beglaubigung und kooperieren auf Wunsch mit einem Bilanzbuchhalter.
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Photovoltaik Investments

Begünstigt durch flexible rechtliche Rahmenbedingungen ist Apulien einer der am schnellsten wachsenden Märkte für Photovoltaik.

Die De Tullio Law Firm bietet folgende Leistungen rund um den Photovoltaiksektor:

-    Beratung zur Investmentstruktur
-    Suche nach der passenden Location
-    Beratung bei Kaufverhandlungen des Grundstücks
-    Eingehende Sorgfältigkeitsprüfung (due diligence) inkl. Detailbericht
-    Prüfung und Gestaltung der Kaufvereinbarung
-    Bereitstellung eines ortsansässigen technischen Beraters
-    Erabeitung und Einreichung der nötigen Dokumente unter Beihilfe des technischen Beraters
-    Kooperation mit den verantwortlichen Behörden, insbesondere der Verwaltungsbehörde
-    Beratung von Subunternehmern (unterstützt von einem ortsansässigen technischen Berater).
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