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IMMOBILIENRECHT

unabhängige Rechtsberatung

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Immobilienerwerb in Italien?

Drei gute Gründe für unabhängigen objektiven Rechtsbeistand:

SCHWIERIGKEITEN VERMEIDEN INTERESSENKONFLIKTE VERHINDERN SPRACHBARRIEREN VERMEIDEN

- Die Immobilie ist belastet mit Grundpfandrechten, etc.

- Die Immobilie ist nicht registriert.

- Eine registrierte Immobilie wird zwar per Kaufvertrag erworben, entspricht jedoch nicht der Immobilie, die sie besichtigt haben. Die Titel gehören eventuell zu einer völlig anderen Immobilie.

- Der Käufer leistet eine Anzahlung an den Verkäufer, doch dieser verschwindet kurz darauf spurlos.

- Der Käufer erwirbt eine Immobilie, die ohne seine Kenntnis bereits vermietet ist und in welcher rechtlich eingetragene Mieter bis zum Ende ihres Mietvertrags Wohnrecht haben oder evtl. gegen zu leistende Schadensersatzzahlungen vorzeitig ausziehen.

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Ein Rechtsanwalt ist nicht nur verpflichtet, sich an geltendes Recht zu halten. Seine Vergütung ist unabhängig davon, wo und von wem der Kauefer seine Immobilie erwirbt.

Im Gegensatz dazu verdient ein Immobilienverkäufer nur im Falle eines zustande gekommenen Verkaufs. Das gleiche gilt für den Makler, dessen Objektivität naturgemäß eingeschränkt ist, da er nur bei Vertragsabschluss profitiert.

Eine solche Konstellation schützt den Käufer nicht vor eventuellen, später auftretenden Schwierigkeiten.

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Ein mehrsprachiger Rechtsanwalt, der sich mit Eigentumsübertragung befasst, ist in der Lage dem potentiellen Käufer alle Konditionen des Verkaufs klar darzulegen, was die Durchführung und Abwicklung insgesamt absichert.

Außerdem bieten wir einen kostenfreien Übersetzungs-Service an für Verhandlungen mit dem Immobilienmakler, dem Notar, den Banken und mit anderen örtlichen Behörden.

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