Wichtige Fragen und Antworten zum Kauf und Verkauf von Immobilien in Italien

1) 1.) Wie sicher ist ein Investment in Immobilien in Italien?

Italien ist reich an landschaftlicher Schönheit und unermesslichen Kunstschätzen. Abgesehen davon ist Italien ein Gründungsmitglied der EU und gehört zur Eurozone. Die Eigentumsübertragung, die vom italienischen BGB geregelt wird, ist ein sehr sicherer Vorgang, unter der Bedingung, dass der Käufer die für eine solche Investition nötige Sorgfalt walten lässt.

2) 1.)Wie lange dauert es im Durchschnitt vom Angebot bis zum Vertragsabschluss?

Sofern nach der Due-Diligence-Prüfung durch Ihren Rechtsanwalt keine Schwierigkeiten zu erwarten sind, kann der Vorgang recht zügig abgeschlossen werden, häufig innerhalb eines Monats.

3) Ist es ratsam beim Immobilienkauf einen Makler einzuschalten?

Viele Käufer wenden sich beim Immobilienkauf gerne an einen Makler. In diesem Fall sollte der Investor unbedingt sicherstellen, dass der Makler, wie vom Gesetzgeber verlangt, bei der hiesigen Handelskammer (Ruolo degli Agenti di Affari in Mediazione) registriert ist. Falls sich der Investor entscheidet, direkt vom Verkäufer zu kaufen, spart er sich die Maklerprovision (die üblicherweise 3% des Immobilienwerts beträgt). Die letztgenannte Variante ist risikofrei, sofern man sich gleichzeitig von einem italienischen, zweisprachigen Rechtsbeistand beraten lässt.

4) Ich würde gerne eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Mein Makler hat mir einen Anwalt empfohlen. Was soll ich tun?

Als Käufer sollte man den sogenannten „Interessenkonflikt“ sehr ernst nehmen. Vergessen Sie bitte nicht, dass der Makler seine Provision nur im Falle eines Verkaufsabschlusses erhält. Die an Ihrer Transaktion beteiligten nicht unparteiischen Personen könnten Ihnen wichtige Fakten unterschlagen, da sie ein finanzielles Interesse am Verkauf der Immobilie haben. Daher ist es immer ratsam, sich einer unparteiischen Rechtsberatung anzuvertrauen.

5) Der Verkäufer/Makler bittet mich eine Vereinbarung sowohl auf Italienisch als auch auf Englisch zu unterschreiben. Ich verstehe kein Italienisch. Was raten Sie mir?

Alle rechtsverbindlichen Dokumente einer Immobilientransaktion in Italien müssen auf italienisch verfasst sein, unabhängig von der Nationalität der involvierten Parteien. Falls es zu einem Rechtstreit kommt, ist die italienische Version vorherrschend. Ausserdem sollten Sie wissen, dass die englische Übersetzung solcher Dokumente meist ungenau ist und sehr stark vom Original abweichen kann. Sie sollten niemals irgendein rechtlich bindendes Dokument unterschreiben ohne vorher einen zweisprachigen qualifizierten Rechtsanwalt befragt zu haben, der Ihnen auf Englisch den Umfang Ihrer Verpflichtung erläutern kann. Zusatzinformation – Rechtsübersetzungen bei italienischen Immobilientransaktionen

6) Was passiert, wenn ich einen Vorvertrag unterschrieben habe, aber es dann nicht zum Abschluss kommt?

Sie werden höchstwahrscheinlich Ihre Anzahlung verlieren. Zusatzinformation – Rechtliche Voraussetzungen für Vorverträge bei sog. off-plan-Investitionen (Erwerb von Immobilien, die sich noch in der Planungsphase befinden)

7) Weshalb soll ich mich zusaetzlich an einen Rechtsanwalt wenden, obwohl ich bereits einen Notar in Anspruch nehme?

Ein Notar in Italien ist verbeamtet. Er bezieht eine neutrale Position zwischen Käufer und Verkäufer. Von daher kann er den Rechtsbeistand nicht ersetzen, der im Gegensatz dazu ausschliesslich die Interessen seines Mandanten vertritt (meist der Käufer).

8) Mir wurde gesagt, ich bräuchte einen Dolmetscher zur Unterzeichnung des Kaufvertrags. Kann ich mich auf den Dolmetscher verlassen, den mir der Verkäufer/Makler empfohlen hat?

Falls der Käufer nicht fliessend Italienisch spricht, verlangt der italienische Gesetzgeber bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags die Anwesenheit eines Dolmetschers. Wir empfehlen in diesem Fall: Versichern Sie sich, dass der Dolmetscher nicht nur sprachlich und fachlich qualifiziert ist, sondern ausserdem unparteiisch agiert. Wird der Dolmetscher vom Verkäufer oder Makler bestimmt, so liegt ein Interessenkonflikt vor/kann man davon ausgehen, dass er nicht in Ihrem Interesse handeln wird. Ihr zweisprachiger unparteiischer Rechtsbeistand hat die erforderliche Qualifizierung Ihnen während der gesamten Transaktion zur Seite zu stehen. Ihr Anwalt wird nicht nur die nötigen Übersetzungen übernehmen, sondern auch sicherstellen, dass Sie über den Inhalt und die rechtlichen Folgen aller zu unterzeichnenden Dokumente wohl informiert sind.

9) Ich plane meine Immobilie zu restaurieren und bin schon im Gespräch mit einem Bauunternehmen. Muss ich einen Vertrag abschliessen?

Renovierungsarbeiten in Italien können sehr kostspielig werden und die Qualität der verwendeten Materialien ist schwer vorhersehbar. Ein von Ihrem Anwalt professionell entworfener Vertrag bietet Ihnen als Käufer die beste Sicherheit. Darin sind alle Verpflichtungen des Bauunternehmens sowie die Kosten der auszuführenden Arbeiten präzise angegeben. Für gewöhnlich ist ein solcher Vertrag ausreichend um mögliche Probleme in der Zukunft im Vorfeld auszuschliessen. Zusatzinformation – Haftung des Bauunternehmers bei Mängeln und/oder Abweichungen am Bau

10) Muss ich für meine italienische Immobilie ein italienisches Testament aufsetzen?

Es ist höchst ratsam mit Hilfe Ihres Anwalts ein italienisches Testament abzufassen, um die Rechtsfolgen der gesetzlichen Erbfolge einzugrenzen. Die gesetzliche Erbfolge tritt dann ein, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. In jenem Fall bestimmt das italienische Gesetz welche Verwandte erben (in erster Linie der Ehepartner, die ehelichen und gemeinsamen Kinder, und die Anverwandten). Falls es keine Erben gibt, fällt die sich in Italien befindliche Erbmasse laut der italienischen Gesetzgebung an den italienischen Staat. Zusatzinformation – Italienisches Erbrecht

11) Ich lebe mit meiner/meinem Lebensgefährtin/Lebensgefährten ohne Trauschein zusammen. Sie/Er hat sich eine Immobilie in Italien gekauft und sie nur auf ihren/seinen Namen registriert. Was passiert im Falle ihres/seines Todes?

Falls der rechtliche Besitzer der Immobilie stirbt ohne ein italienisches Testament zu hinterlassen, tritt die italienische gesetzliche Erbfolge in Kraft (siehe oben). Das gleiche gilt für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften.

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