Es wird anempfohlen, sein Testament gemeinsam mit einem qualifizierten Rechtsanwalt zu gestalten um möglichen unerwünschten Folgen aus dem italienischen Rechtsnachfolgegesetz vorzubeugen.
Dieses Rechtsnachfolgegesetz kommt zur Anwendung, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat. In einem solchen Fall wird in Italien der Rechtsnachfolger per Gesetz bestimmt (in der Regel der Ehegatte/ die Ehegattin, eheliche Kinder, aussereheliche Kinder und Nachkommen.)
Wenn weder ein Testament noch Erben vorhanden sind, fällt die Erbmasse, die sich in Italien befindet, laut italienischer Gesetzgebung dem Land Italien zu.
Die De Tullio Law Firm assistiert Ihnen bei der Regelung Ihrer Nachfolge in zwei Sprachen (italienisch und englisch), so dass gewährleistet ist, dass Ihr Besitz in Italien auf jene Personen übergeht, die sie als Erben einsetzen.
Ist der Erbfall eingetreten, vertritt Sie die De Tullio Law Firm bei der Annahme des Erbes und einer eventuellen Erbschaftssteuererklärung.
Without a will, in the case of a lack of heirs, according to Italian law, the hereditary assets present in Italy would be assigned to the Italian State.
We can help you draft a Will in two languages (Italian/English) that will meet all of the criteria as required under Italian law, limiting the effects of the Italian legal succession therefore ensuring that your Italian property will be inherited only by those persons that you wish. We will give you assistance with Italian inheritance law.
If you are the heir of an estate, we can assist you during the publication of the Will, the probate and the payment of any inheritance tax that may be applicable. We can also assist with the formal acceptance of the inheritance.